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Anhängerkupplungsverlängerung für Fahrradträger 35 cm — Schnellverschluss

Euro 219,00 Inklusive Mehrwertsteuer

Universelle Anhängerkupplungs-Verlängerung (35 cm), mit der du einen normalen Fahrradträger an Fahrzeugen mit hinten montiertem Reserverad nutzen kannst. 10 cm länger als die meisten Alternativen — ideal für den Land Rover New Defender (L663) und Classic Defender. Diese Verlängerung passt auf jede Anhängerkupplung, auch auf den Ineos Grenadier. Kostenloser Versand in ganz Europa!

130 vorrätig

Artikelnummer: thvdb1-k Kategorie:

Unsere Anhängerkupplung-Verlängerung für deinen Fahrradträger (35 cm, Klickbefestigung) löst ein bekanntes Defender-Problem: Bei einem Land Rover Defender und vielen anderen 4×4-Geländewagen steht das Reserverad einem Fahrradträger im Weg.

35 cm — 10 cm mehr als die Konkurrenz

Mit dieser Anhängerkupplung-Verlängerung für deinen Fahrradträger sitzt die Kupplungskugel 35 cm weiter hinten. Das sind 10 cm mehr als bei den meisten Mitbewerbern, die nur eine 25-cm-Verlängerung bieten. Auf einem Defender sind 25 cm oft knapp zu kurz — unsere 35 cm sorgen dafür, dass jeder Standard-Fahrradträger wirklich passt, sowohl auf dem New Defender (L663) als auch auf dem Classic Defender. Belastbar bis 75 kg.

Klickbefestigung ohne Werkzeug

Die Verlängerung rastet in einer einzigen Bewegung auf die Kupplungskugel — kein Werkzeug nötig. Fahrradträger am Reserverad belasten die Hecktür zu stark und die Räder müssen hoch angehoben werden; mit dieser Verlängerung gehört das der Vergangenheit an. Universell: passt auf jede Anhängerkupplung mit ISO-50-mm-Kugel, zum Beispiel am Ineos Grenadier. Nicht zum Ziehen von Anhängern gedacht.

  • Kostenloser Versand in ganz Europa
  • Ideal für den New Defender (L663) und Classic Defender
  • Auch geeignet für Wohnmobile, Busse und Pick-ups
  • Auch für den Ineos Grenadier geeignet
  • 35 cm lang — 10 cm mehr als die Konkurrenz

Ist eine Anhängerkupplungsverlängerung im Straßenverkehr erlaubt?

Ja, solange du sie für einen Fahrradträger nutzt. Ein Fahrradträger auf der Anhängerkupplung gilt rechtlich als Ladung und nicht als Fahrzeugteil, deshalb ist dafür keine gesonderte Zulassung nötig. In Deutschland ergibt sich das aus Paragraf 22 StVO: Ein Träger, den du montierst und wieder abnimmst, ist Ladung, du brauchst also keine ABE dafür und es muss nichts in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Für diese Verlängerung gilt dasselbe, denn sie versetzt den Träger lediglich weiter nach hinten.

Niemals einen Anhänger an der Verlängerung

Nutze die Verlängerung ausschließlich für einen Fahrradträger oder einen vergleichbaren Lastenträger und niemals, um einen Anhänger oder Wohnwagen zu ziehen. Deine Anhängerkupplung ist für eine feste Geometrie genehmigt, und eine Verlängerung vergrößert die Hebelwirkung, wodurch diese Genehmigung erlischt. In Deutschland verlierst du damit nach Paragraf 19 Absatz 2 StVZO die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs und damit auch deinen Versicherungsschutz.

Worauf du selbst achten solltest

  • Belastbar bis 75 kg, einschließlich des Gewichts des Fahrradträgers selbst. Wir haben diesen Wert in SolidWorks berechnet und dabei bewusst großzügige Sicherheitsreserven angesetzt.
  • Bleibe unter der maximalen Stützlast deines eigenen Fahrzeugs; sie steht in deinen Fahrzeugpapieren.
  • Verdeckt der Träger dein Kennzeichen, gehört ein Wiederholungskennzeichen an den Träger.
  • Verdeckt der Träger deine Rückleuchten, ist eine Beleuchtungseinheit am Träger vorgeschrieben.
  • Denke beim Parken und Rückwärtsfahren an den größeren Überstand und fahre nicht schneller als 130 km/h.

Schau dir auch unsere anderen Anhängerkupplung-Verlängerungen. Mehr über das Standardmaß erfahren? Lies über die Anhängerkupplungskugel.

Gewicht 7,6 kg